BGH, Urteil vom 28.10.1981 - Aktenzeichen IVa ZR 202/80
DRsp Nr. 1994/4975
Begriff des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Der Fahrer, dessen Führerschein wegen eines Verkehrsverstoßes von der Polizei beschlagnahmt ist, "hat" seit der Neufassung von § 21 Abs. 2 (früher § 24 Abs. 2) StVG keine Fahrerlaubnis i.S. von § 2 Abs. 2cAKB.