Sind die Schäden lediglich dadurch eingetreten, daß die langsame Seitwärtsbewegung des kippenden Anhängers Verwindungen und Verzerrungen an dem Sattelschlepper ausgelöst hat, so liegt ein reiner Betriebsschaden vor. Es fehlt insoweit an dem Merkmal des von außen her einwirkenden Ereignisses. ...
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|