Die Klägerin betreibt ein Taxiunternehmen und eine Tankstelle. Am 18. Januar 1996 wurde auf dem Betriebsgelände der Klägerin von einem ihrer Mitarbeiter gegen 16. 45 Uhr unverschlossen ein VW Passat abgestellt. Der Fahrzeugschlüssel wurde entsprechend einer auf eine Anweisung der Klägerin beruhenden Übung hinter die Sonnenblende des Fahrzeuges gesteckt. Gegen 17. 45 Uhr war das Fahrzeug nicht mehr da. Der Täter, der das Fahrzeug weggenommen hatte, verursachte mit dem Fahrzeug einen schweren Verkehrsunfall, wobei das Fahrzeug erheblich beschädigt wurde. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 14.591,32 DM netto.
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