Begrenzte deliktische Überprüfungspflichten beim Erwerb gebrauchter Kfz-Reifen
OLG Köln, Urteil vom 22.01.2002 - Aktenzeichen 3 U 142/01
DRsp Nr. 2003/16507
Begrenzte deliktische Überprüfungspflichten beim Erwerb gebrauchter Kfz-Reifen
Ein Kraftfahrer ist beim Kauf gebrauchter Reifen bei einem "Autoverwerter" deliktsrechtlich nicht verpflichtet, eine fachmännische Überprüfung der Reifen auf - für ihn nicht feststellbare - Mängel zu veranlassen.