Mit seiner am 14. Juli 1994 bei Gericht eingereichten und am 27. Juli 1994 zugestellten Klage nimmt der Kläger die Beklagten aus einem Auffahrunfall vom 7. Dezember 1985 auf Schadensersatz in Anspruch. Der Erstbeklagte ist der Fahrer, die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des aufgefahrenen PKW. Zu den Unfallverletzungen des Klägers heißt es in einer Röntgenauswertung des Instituts für Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin der Krankenanstalten K. vom 7. Dezember 1985:
"Auffahrunfall, HWS-Distorsion. Fraktur, Subluxation?
HWS in 2 Eb.: + Funktionsaufnahmen:
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