Befreiung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine von der Versicherungspflicht
BGH, Urteil vom 30.09.1997 - Aktenzeichen VI ZR 347/96
DRsp Nr. 1997/9018
Befreiung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine von der Versicherungspflicht
»1. Der Anwendung des § 8StVG steht nicht schon die bloße Möglichkeit entgegen, durch Veränderung der konstruktionsbedingten Beschaffenheit eines Fahrzeugs mit diesem eine Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h zu erzielen (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juni 1997 - VI ZR 156/96 - VersR 1997, 1115 ff.).2. Für die Befreiung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine von der Versicherungspflicht gelten bezüglich der erzielbaren Höchstgeschwindigkeit dieselben Kriterien wie zu § 8StVG.«