1. Die Berufung des Klägers gegen das am 23. August 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg, Az.:
2. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 23. August 2012, Az.:
I.
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