Der Angeklagten liegt zur Last, am 10.10.1989 vor dem Amtsgericht E. in dem Ehescheidungsverfahren Katharina W. ./. Dr. Helmut W. als Zeugin falsch geschworen zu haben. Sie soll bewußt unwahre Angaben über ihr Wissen um die zwischen Frau W. und deren damaligen Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt K. bestehenden Beziehungen gemacht haben.
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