BayObLG - Urteil vom 02.03.1995 (4 St RR 30/95) - DRsp Nr. 1995/4843
BayObLG, Urteil vom 02.03.1995 - Aktenzeichen 4 St RR 30/95
DRsp Nr. 1995/4843
»1. Das Ergebnis der Aufzeichnung durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang beeinflußt im Sinne des § 268 Abs. 3StGB, wer den Schreibstift eines EG-Kontrollgeräts derart verbiegt, daß er gegenüber einer ordnungsgemäßen Einstellung und den hierauf abgestellten Geschwindigkeitslinien der Diagrammscheibe zu niedrige Geschwindigkeiten aufzeichnet. 2. Die Bestimmung des § 7 c Abs. 1 Nr. 1 cFPersG stellt gegenüber § 268StGB nicht das speziellere Gesetz dar.«