BayObLG - Beschluß vom 30.06.1989 (RReg 2 St 77/89) - DRsp Nr. 1998/9927
BayObLG, Beschluß vom 30.06.1989 - Aktenzeichen RReg 2 St 77/89
DRsp Nr. 1998/9927
Die erhöhte Sorgfalt beim Aussteigen aus einem Fahrzeug (§ 14 Abs. 1StVO) ist nicht gewahrt, wenn sich jemand bei Dunkelheit nach dem Verlassen des Fahrzeugs zum Herausholen von Gepäck nochmals in das Fahrzeug hineinbeugt und damit den Aussteigevorgang verzögert, ohne sich vorher nochmals über den herannahenden Verkehr zu vergewissern.