BayObLG - Beschluß vom 30.06.1980 (10 OWi 306/80) - DRsp Nr. 1994/7500
BayObLG, Beschluß vom 30.06.1980 - Aktenzeichen 10 OWi 306/80
DRsp Nr. 1994/7500
Der Fahrer eines Lastkraftwagens muß die Weisung eines Polizeibeamten, in einen für ihn nicht einsehbaren Raum zurückstoßen, nicht befolgen, wenn er nicht die Gewißheit haben kann, der Polizeibeamte habe den Raum hinter dem Lastkraftwagen zuverlässig als hindernisfrei erkannt.