BayObLG - Beschluß vom 26.02.1987 (RReg 2 St 342/86) - DRsp Nr. 1998/9642
BayObLG, Beschluß vom 26.02.1987 - Aktenzeichen RReg 2 St 342/86
DRsp Nr. 1998/9642
()Ist nicht auszuschließen, daß ein bereits vor dem Unfall eingeleiteter Schleudervorgang, der für den Unfall mit ursächlich war, unabhängig vom pflichtwidrigen. Verhalten des anderen Unfallbeteiligten zu demselben Erfolg geführt hätte, ist die zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge führende Pflichtwidrigkeit ist für einen hierdurch entstandenen späteren Erfolg nicht ursächlich.