BayObLG - Beschluß vom 25.04.1989 (1 ObOWi 23/89) - DRsp Nr. 1998/9917
BayObLG, Beschluß vom 25.04.1989 - Aktenzeichen 1 ObOWi 23/89
DRsp Nr. 1998/9917
Der Zulässigkeit des Überholens steht unter dem Gesichtspunkt der unklaren Verkehrslagen nicht entgehen, daß von zwei zu überholenden Fahrzeugen das erste der vorausfahrenden Fahrzeuge seine Geschwindigkeit verlangsamt hatte.