BayObLG - Beschluß vom 23.03.1994 (4 St RR 35/94) - DRsp Nr. 1994/7045
BayObLG, Beschluß vom 23.03.1994 - Aktenzeichen 4 St RR 35/94
DRsp Nr. 1994/7045
»Für eine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit nach Haschischgenuß gibt es derzeit noch keinen wissenschaftlich allgemein anerkannten absoluten Grenzwert. Feststellbar ist vielmehr lediglich eine relative Fahruntüchtigkeit aufgrund von Beweisanzeichen im Einzelfall.«