BayObLG - Beschluß vom 21.05.1980 (1 ObOWi 124/80) - DRsp Nr. 1994/7503
BayObLG, Beschluß vom 21.05.1980 - Aktenzeichen 1 ObOWi 124/80
DRsp Nr. 1994/7503
»Die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 S. 1 OWiG ist nicht statthaft, wenn der Verteidiger, der seine Bestellung angezeigt hatte, nicht geladen worden war und auch nicht erschienen ist.«