Der Betroff. bog von einer Seitenstraße in eine Bundesstraße im Bereich eines Überholverbots ein und überholte dort kurz danach einen Personenkraftwagen. Das Überholverbotszeichen war nicht im unmittelbaren Bereich der Einmündung angebracht, sondern etwa 100 m vor und etwa 200 m nach der Einmündung.
»... Zwar muß ein Kraftfahrer, dem eine durch Verkehrszeichen angeordnete Verkehrsbeschränkung von früheren Fahrten her bekannt ist, diese auch dann beachten, wenn er in die
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