Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 44 km/h zur Geldbuße von 400 DM und einem Fahrverbot von einem Monat. Die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
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