BayObLG - Beschluß vom 16.09.1976 (2 ObOWi 350/76) - DRsp Nr. 1994/7564
BayObLG, Beschluß vom 16.09.1976 - Aktenzeichen 2 ObOWi 350/76
DRsp Nr. 1994/7564
Wer im Zeitpunkt des Freiwerdens einer Parklücke aus dem fließenden Verkehr in die Parklücke einfahren kann, ist gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer, der in gleicher Fahrtrichtung am Fahrbahnrand auf das Freiwerden einer Parklücke gewartet hat, bevorrechtigt, weil er nicht nur örtlich näher ist, sondern die freie Parkstelle auch nach den Regeln des Straßenverkehrs schneller und leichter erreichen kann.