I.
Das Amtsgericht hat die Angeklagte wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,-- DM verurteilt und eine isolierte Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von sechs Monaten verhängt. Die Berufung der Angeklagten hat das Landgericht mit der Maßgabe verworfen, dass die Zahl der Tagessätze 30 beträgt und die isolierte Sperre entfällt. Die Revision der Angeklagten rügt die Verletzung des sachlichen Rechts.
II.
Die Revision der Angeklagten ist begründet.
1. Dem Verfahren liegen folgende Vorgänge zugrunde:
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