BayObLG - Beschluß vom 12.03.1980 (1 ObOWi 55/80) - DRsp Nr. 1994/7513
BayObLG, Beschluß vom 12.03.1980 - Aktenzeichen 1 ObOWi 55/80
DRsp Nr. 1994/7513
Ob der Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeugs verpflichtet ist, die Übereinstimmung der vorhandenen Reifen mit den Angaben im Fahrzeugschein zu überprüfen, hängt von den näheren Umständen des Erwerbs, insbesondere der Person des Veräußerers und der Beschaffenheit des Fahrzeugs und der Reifen ab.