Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. Januar 2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 4.165,03 € festgesetzt.
Der Kläger nimmt die Beklagte - soweit für die Revisionsinstanz noch von Bedeutung - auf Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages und Herausgabe von Nutzungen aus ungerechtfertigter Bereicherung in Anspruch.
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