Ausschluß des Anspruchsübergangs bei Beendigung der bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden häuslichen Gemeinschaft vor Ersatzleistung
BGH, Urteil vom 30.06.1971 - Aktenzeichen IV ZR 189/69
DRsp Nr. 1994/5742
Ausschluß des Anspruchsübergangs bei Beendigung der bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden häuslichen Gemeinschaft vor Ersatzleistung
Der Übergang des Ersatzanspruchs ist nach § 67 Abs. 2VVG auch dann ausgeschlossen, wenn die bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehende häusliche Gemeinschaft zwischen dem Versicherungsnehmer und dem haftpflichtigen Familienangehörigen nicht bis zur Ersatzleistung des Versicherers fortbesteht.