I.
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Zweigstelle Sonthofen - hat am 12.12.1990 den Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 DM verurteilt, seinen Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von zehn Monaten entzogen; von der Sperre ausgenommen wurden Feuerlöschfahrzeuge der Führerscheinklasse 3.
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