Auf die Berufungen der Kläger und der Beklagten wird das am 16.08.2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an das Universitätsklinikum C, T-Str. x, C die Kosten für den stationären Krankenhausaufenthalt der Klägerin zu 1) vom 31.01.2014 bis zum 15.12.2014 (Rechnung vom 12.05.2015, Rechnungs-Nr. 11xxx059) in Höhe von 6.931,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2018 zu zahlen, abzüglich möglicher weiterer, über die bereits geleisteten 21.000 EUR hinausgehenden Zahlungen der Fa. J GmbH.
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