Die Klägerin, ein in Belgien ansässiger Versicherer, nimmt den Beklagten, das Deutsche Büro Grüne Karte, auf Ausgleich von Aufwendungen zur Schadensregulierung in Anspruch, die der Klägerin als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer infolge eines Verkehrsunfalls entstanden sind.
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