I.
Der Angeklagte ist durch das Amtsgericht Paderborn am 8. Februar 2002 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung (richtig: in drei Fällen) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr drei Monaten verurteilt worden. Außerdem ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und die Straßenverkehrsbehörde angewiesen worden, ihm vor Ablauf von noch einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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