Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Beklagten zu 1) und 3) wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 28. Januar 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte zu 3) wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7.9.1995 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den im ersten Rechtszug entstandenen Gerichtskosten trägt die Klägerin 39/40 und der Beklagte zu 3) 1/40.
Von den im zweiten Rechtszug entstandenen Gerichtskosten trägt die Klägerin 10/11 und der Beklagte zu 3) 1/11.
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