arglistig verschwiegene Mängel; bagatellisierender Hinweis zu einem schweren Unfallschaden; Grenzen der Offenbarungspflicht (nachlackiertes Fahrzeug)
OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen 5 U 140/02
DRsp Nr. 2003/16466
arglistig verschwiegene Mängel; bagatellisierender Hinweis zu einem schweren Unfallschaden; Grenzen der Offenbarungspflicht (nachlackiertes Fahrzeug)
Grenzen der Offenbarungspflicht und des Vorwurfs haftungsbegründender arglistiger Verletzung dieser Pflicht beim Verkauf eines Gebrauchtwagens mit repariertem Vorschaden.