Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anrechnung einer Tarifgehaltserhöhung auf die übertarifliche Vergütung des Klägers.
Der Kläger steht seit dem 09. März 1999 in einem Arbeitsverhältnis zunächst mit einem Bankenkonsortium, das in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Firma N. geführt wurde (künftig: N. GbR). Die Arbeitsbedingungen finden sich im Einstellungsschreiben vom 04. März 1999 (Anlage K 1 - Bl. 6 d.A.) an den Kläger, in dem es hinsichtlich der Anwendung von Tarifverträgen heißt:
"Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken sowie der Dienstordnung in ihren jeweiligen Fassungen."
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|