Arbeitnehmer/Beamte: Drittschadensliquidation durch betroffenen Angestellten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1991 - Aktenzeichen 22 U 23/91
DRsp Nr. 1996/20218
Arbeitnehmer/Beamte: Drittschadensliquidation durch betroffenen Angestellten
Der verletzungsbedingt erwerbsunfähige Arbeitnehmer kann seinen infolge Lohn-/Gehaltsfortzahlung an sich auf den Arbeitgeber verlagerten Verdienstausfallschaden im Wege der Drittschadensliquidation geltendmachen, ohne daran durch die Regelung in §§ 844, 845BGB gehindert zu sein (hier: nach fehlgeschlagener Abtretung).