Hinweis:
Zur Rechtslage beim Zusammentreffen (lediglich) von gesetzlicher Altersrente und Unfallrente verweist das OLG auf BGH (Urteil III ZR 76/66 13.5.1968, in VersR 1968, 945): Ausgleich der aus der Anrechnung folgenden Schmälerung des Altersruhegeldes durch die (höhere) Unfallrente als "kongruenten Vorteil". Ein anderes Problem aus solcher Renten-Zweigleisigkeit hatte der BGH in einem Urteil vom Oktober 1976 zu lösen (Urteil VI ZR 216/75 26.10.1976, in NJW 1977, 246 = VersR 1977, 130): "Wird die Rente aus der Rentenversicherung gemäß §
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