OLG Dresden, vom 29.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 W 1070/07
LG Dresden, vom 05.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2994/05
Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt einer Partei in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
BGH, Beschluß vom 10.06.2008 - Aktenzeichen VI ZB 56/07
DRsp Nr. 2008/13238
Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt einer Partei in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
»Die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehenden Unterschiede hinsichtlich der Lebenshaltungskosten rechtfertigen es grundsätzlich nicht, die nach § 115 Abs. 3ZPO maßgebenden Vermögensfreibeträge herabzusetzen, wenn eine in Deutschland klagende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Mitgliedstaat mit niedrigeren Lebenshaltungskosten hat.«