Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 23.11.2018 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der 1986 geborene Kläger nimmt die Beklagte aufgrund eines Unfallereignisses am 16.10.2011 in A auf Schadensersatz in Anspruch.
Zum Unfallzeitpunkt bewohnte der Kläger zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin, der Zeugin B, im Haus D 2c, A die Wohnung im Erdgeschoss.
1. 2. 3.
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