Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.12.2017, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird auf bis 10.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte an ihn anlässlich des Ablaufs seiner Versicherung mit einem höheren Anteil an den Bewertungsreserven der Rückstellungen zu beteiligen hat.
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