Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 25.07.2013 (
z u r ü c k g e w i e s e n.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen den Beklagten zur Last.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: bis 4.000,00 €.
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