Auf die Berufung der Klägerin vom 11.09.2017 wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 10.08.2017 (Az.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 24.394,68 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 19.12.2015 zu bezahlen.
1.2. 1.3. 2. II. III. IV.
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