Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.12.2018 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um einen in Form der Widerklage geltend gemachten Ausbildungskostenrückzahlungsanspruch der Beklagten.
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