I. Auf die Berufung des Klägers und der Nebenintervenientin sowie die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 30. März 2012 verkündete Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg (Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
1. an den Kläger 3.377,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. März 2011 zu zahlen;
2. an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 9.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. März 2011 zu zahlen;
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