Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.1.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, 18. Zivilkammer, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.954,47 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.9.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz hat die Klägerin 2/3 und hat die Beklagte 1/3 zu tragen. Der Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der durch die Beweisaufnahme entstandenen Kosten, die von der Klägerin zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 zu tragen sind.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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