Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil des Landgerichts München I - 13. Zivilkammer - vom 8. Mai 2012 wird als unzulässig verworfen, soweit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Im Übrigen wird die Revision der Klägerseite zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden der Klägerseite auferlegt.
Der Streitwert wird auf 1.876,66 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer/in: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung.
Diese wurde aufgrund Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Dezember 2004 nach dem so genannten Policenmodell des §
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