Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2012 wird auf Kosten der Klägerseite zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 1.137,71 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmerin: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Vertragsbeginn zum 1. Januar 1998 nach dem so genannten Policenmodell des §
D. VN zahlte von Januar 1998 bis März 2003 Prämien in Höhe von insgesamt 1.452,78 €. Im April 2003 kündigte d. VN den Vertrag und der Versicherer zahlte den Rückkaufswert aus. Mit Schreiben vom 4. November 2010 erklärte d. VN schließlich den Widerspruch nach §
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