Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19. Februar 2013 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 7.832,80 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer/in: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Vertragsbeginn zum 1. September 1998 nach dem so genannten Policenmodell des §
Mit der Klage verlangt d. VN Rückzahlung aller auf den Vertrag geleisteten Beiträge nebst Zinsen abzüglich des bereits gezahlten Rückkaufswerts (insgesamt 7.832,80 €).
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