Die Revision der Klägerseite gegen das Teil- und Endurtel des Landgerichts Stendal vom 18. April 2013 wird als unzulässig verworfen, soweit die Klägerseite den Rechtstreit in Höhe von 854,31 € für erledigt erklärt hat und soweit der Anspruch nicht auf den gemäß §
Im Übrigen sowie im Kostenpunkt wird das Berufungsurteil auf die Revision aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 4.796,60 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
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