Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des Landgerichts Augsburg - 4. Zivilkammer - vom 5. März 2013 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 1.826,51 € festgesetzt.
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