Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts vom 21. Februar 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es auf die Berufung der Beklagten zu 1 die Klaganträge Ziffer 2 und 3 abgewiesen und die Berufung des Klägers gegen die teilweise Abweisung des Klageantrages Ziffer 2 zurückgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt die Beklagten wegen der Verbreitung eines Dokumentarfilms in Anspruch und begehrt, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, Ersatz von Kosten, die ihm für das anwaltliche Vorgehen gegen Dritte entstanden sind, die den Film im Internet weiterverbreiteten.
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