Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird auf die Beschwerde des Antragstellers im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 23.03.2017 -
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller nachehelichen Unterhalt zu zahlen, fällig hinsichtlich des laufenden Unterhalts jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus, Rückstände sofort fällig und mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen, in folgender Höhe:
-für das Jahr 2013 monatlich 100,00 € sowie weitere 548,00 € monatlich als Krankenvorsorgeunterhalt;
-von Januar 2014 bis März 2017 und laufend ab Juni 2018 jeweils monatlich 548,00 € als Krankenvorsorgeunterhalt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 3/4 und die Antragsgegnerin zu 1/4.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 17.868,07 € festgesetzt, davon Beschwerde des Antragstellers: 13.220,07 € und Beschwerde der Antragsgegnerin: 4.648,00 €.
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