Anspruch auf zusätzliche Entschädigung nach voraufgegangenem rechtskräftigen Schmerzensgeldurteil
OLG Celle, Urteil vom 18.03.1997 - Aktenzeichen 5 U 327/96
DRsp Nr. 1998/2821
Anspruch auf zusätzliche Entschädigung nach voraufgegangenem rechtskräftigen Schmerzensgeldurteil
Trotz - möglicher - Abdeckung geltendgemachter Komplikationen und Spätschäden durch ein voraufgegangenes rechtskräftiges Schmerzensgeldurteil kann eine zusätzliche Entschädigung gerechtfertigt sein, wenn "ein krasses Mißverhältnis zwischen geleisteter Entschädigung und tatsächlichem Schadensbild besteht".