Die Verfahren 11 CS 18.153 und 11 C 18.154 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. Dezember 2017 wird in Ziffer 1, 2 und 4 aufgehoben.
III.Dem Antragsteller wird für die Verfahren AN 10 S 17.1115 und 11 CS 18.153 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S..., G..., beigeordnet.
IV.Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Nummer 1 und 2 des Bescheids des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen vom 28. September 2016 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller baldmöglichst den Führerschein der Klasse B zurückzugeben oder ihm, falls die Rückgabe nicht möglich ist, ein Ersatzdokument auszustellen.
V.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
VI.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 11 CS 18.153 wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|