Der Beklagte wird unter Abänderung des aufgrund der Beratung vom 1. März 2017 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts -
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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