I.
Der Kläger hat mit seiner am 26. Mai 2007 zugestellten Klage restlichen Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalls vom 12. Dezember 2006 geltend gemacht, bei dem sein Pkw Opel Astra 1.6, Erstzulassung , beschädigt wurde.
Das von ihm vorgelegte Schadengutachten des TÜV R. wies folgende Werte aus:
Reparaturkostenaufwand (inkl. MwSt.): 7.189,10 EUR
Wiederbeschaffungswert (inkl. MwSt.): 5.700,00 EUR
Restwert (inkl. MwSt.): 1.800,00 EUR
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